17.03.2025 - Informationsschreiben
Regulatorische Änderungen für Trustees in der Schweiz – Sprechen Sie mit uns!
Seit einiger Zeit benötigen gewerbsmässige Treuhänder (Trustees) in der Schweiz eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Was bedeutet das für Schweizer Treuhänder?
Die Tätigkeit eines Trustees gilt als gewerbsmässig, wenn er:
- jährlich einen Bruttoertrag von 50'000 Franken erzielt; oder
- jährlich Geschäftsbeziehungen mit mehr als 20 Vertragsparteien eingeht, die nicht auf einmalige Tätigkeiten beschränkt sind, oder mindestens 20 laufende Geschäftsbeziehungen pflegt; oder
- unbefristete Vermögensmacht über fremde Vermögenswerte hat, deren Gesamtwert zu jedem Zeitpunkt 5 Millionen Franken übersteigt.
Gerade der Schwellenwert von 5 Millionen Franken unterstellt nun die meisten Trustees in der Schweiz der FINMA Bewilligungspflicht.
Was bedeutet das für Schweizer Treuhänder?
Treuhänder, die sich der Bewilligungspflicht der FINMA nicht unterwerfen möchten oder können, haben die Möglichkeit, ihre Tätigkeit als Trustee einzustellen oder eine Zusammenarbeit mit uns zu suchen. Die Merco Trustees AG in Zürich, Teil der internationalen ATU Gruppe, ist seit Sommer 2024 eine von der FINMA lizenzierte Gesellschaft.
Nachfolgeplanung
Falls Sie, unabhängig von einer FINMA-Bewilligung, eine nachhaltige Nachfolgelösung für Ihr Treuhandunternehmen suchen, könnte die ATU Gruppe eine vielversprechende Alternative bieten.
Unsere Zusammenarbeit kann ganz individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten werden. Sprechen Sie mit uns – wir finden gemeinsam die optimale Lösung für Sie und Ihre Kunden.
Für weiterführende Informationen oder ein persönliches Gespräch steht Ihnen Dr. iur. HSG Jürg P. Brinkmann gerne zur Verfügung.
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