17.10.2018 - Bulletin
ATU Bulletin Nr. 31
Änderungen des liechtensteinischen Steuerrechts seit 2014
Überblick: Seit der Revision des liechtensteinischen Steuerrechts per 1. Januar 2011 sind nun schon ein paar Jahre vergangen. Man kann klar festhalten, dass die in die Revision gesteckten Erwartungen erfüllt wurden. Die liechtensteinische Steuerrechtsordnung stellt sich als ein modernes und attraktives Regelwerk dar, welches den hier ansässigen Unternehmen und Rechtsträgern ein steuerfreundliches und stabiles Umfeld zur Verfügung stellt und den Wirtschaftsstandort Liechtenstein klar gestärkt hat.
Bedingt durch regelmässig von der EU durchgeführte Überprüfungen zahlreicher Jurisdiktionen im Hinblick auf Steuertransparenz, faire Besteuerung von Unternehmen und Umsetzung der BEPS-Mindeststandards («Base erosion and profit shifting»), wurden auch im liechtensteinischen Steuergesetz noch einzelne Regelungen festgestellt, für deren Anpassung sich Liechtenstein bis Ende 2018 ausgesprochen hat.
Liechtenstein ist es innert weniger Monate gelungen, das leicht lesbare und attraktive Steuergesetz an die EU-Vorgaben anzupassen. Obwohl gewisse Holdingstrukturen eine neue Komplexität erfahren, bleibt das Steuersystem in Verbindung mit dem flexiblen Gesellschaftsrecht weiterhin sehr attraktiv, um für die Kundenerwartungen auch in Zukunft gewappnet zu sein. Die Herausforderung wird es sein, zusammen mit den Finanzintermediären und Kunden die Ideen und Antworten auf Fragen vorweg zu nehmen, damit die Vermögensstrukturierung weiterhin die Erwartungen erfüllt, die international agierende Kunden erwarten. So gesehen liegt der weitere Erfolg in einer engeren Zusammenarbeit zwischen Kunde und Treuhänder, und auf dem aufbauend sind weiterhin rechtskonforme Lösungen erfolgsversprechend.
Das vorliegende Bulletin gibt nun einen allgemeinen Überblick über die Änderungen.
Das ATU Bulletin Nr. 31 (Oktober 2018) kann als PDF Dokument heruntergeladen oder direkt online bestellt werden.