18.07.2022 - Informationsschreiben
Tokenisierung in einer liechtensteinischen Stiftung
In der Ausgabe 2/2022 des Magazins PRIVATE finden Sie einen informativen Artikel zum Thema "Tokenisierung in einer liechtensteinischen Stiftung".
Die liechtensteinische privatnützige Stiftung (liechtensteinische Stiftung), deren Zweck oftmals darin besteht, die gewidmeten Vermögenswerte über Generationen hinweg gemäss den Vorstellungen und Vorgaben des Stifters zu verwenden und zu verwalten, eignet sich hervorragend für Krypto-Assets wie Token oder Kryptowährungen.
Gerade nach dem Tod des Stifters gewährleistet die liechtensteinische Stiftung den jederzeitigen Zugriff auf die Krypto-Assets sowie deren Aufteilung oder Ausschüttung an die aktuellen Begünstigten oder Nachfolgebegünstigten. Somit bietet die liechtensteinische Stiftung für Krypto-Assets ein aus rechtlicher Sicht interessantes Gefäss, diese mit Hilfe einer Bank in Liechtenstein sicher zu verwalten. Liechtenstein gehört zu den wenigen Jurisdiktionen, die die Behandlung von Krypto-Assets in einem Gesetz (Token und Vertrauenswürdige Technologien-Dienstleister Gesetz vom 03.10.2019, TVTG) geregelt haben und somit Rechtssicherheit bieten. Die Voraussetzung ist, dass sowohl die Token (Krypto-Wallets) als auch die tokenisierten Vermögenswerte in Liechtenstein verwahrt werden.
Der Token als Repräsentant des Eigentumsrechts und der Besitzrechte an einem zuvor tokenisierten materiellen oder immateriellen Vermögenswert ermöglicht es beispielsweise, wertvolle, illiquide und unteilbare Vermögenswerte wie Gemälde, Oldtimer oder sogar Rennpferde in einem Token auf der Blockchain digital zu repräsentieren und diese mit Hilfe des Tokens juristisch einfacher, effizienter und kostengünstiger zu verwalten, zu übertragen, auf Sekundärmarktplätzen zu handeln oder aber die Eigentums- und Besitzrechte an einem tokenisierten Vermögenswert in mehrere Token zu fraktionieren.
Probleme beim Zugriff auf Krypto-Wallets
Gelegentlich liest man in den Medien, dass irgendein Eigentümer einer digitalen Krypto-Wallet, die er sich selber bei einem Anbieter im Internet zuvor eingerichtet hat, seinen digitalen privaten Schlüssel (Private Key) zu seiner Krypto-Wallet verloren hat oder diesen zuvor auf seiner eigenen Festplatte abgespeichert hat und er diesen nicht mehr findet, womit er auch keinen Zugriff mehr auf seine Bitcoins im Wert von möglicherweise Millionen Franken hat. Das Gleiche geschieht, wenn der Inhaber der Krypto-Wallet verstorben ist und niemandem die Angaben zu seiner Krypto-Wallet oder den dazu benötigten privaten Schlüsseln nachvollziehbar hinterlassen hat. Die Token oder die Kryptowährungen bleiben dann zwar auf der Blockchain für immer im entsprechenden Transaktionsblock unveränderbar und für alle öffentlich einsehbar gespeichert; es kann aber niemand ohne den korrekten privaten Schlüssel über die entsprechende Krypto-Wallet auf sie zugreifen, geschweige denn, sie irgendwohin transferieren. Die Krypto-Assets bleiben dann unweigerlich bis zum Auffinden des privaten Schlüssels der entsprechenden Krypto-Wallet im ursprünglichen Transaktionsblock der Blockchain eingefroren und niemandem zugänglich.
Liechtensteinische Stiftung gewährleistet Zugriff auf Wallet
Hier kann die liechtensteinische Stiftung als juristische Eigentümerin der Krypto-Wallet, die auf den Namen der liechtensteinischen Stiftung bei einer liechtensteinischen Bank eingetragen wird, eine wichtige Rolle erfüllen und gewährleisten, dass selbst nach dem Tod des Stifters über Generationen hinweg jederzeit auf die von der Bank verwalteten Krypto-Assets zugegriffen werden kann, da auch die privaten Schlüssel der Krypto-Wallets von der Bank sicher und seriös verwahrt werden.
Erfolgreiches Projekt des ATU mit einem tokenisierten Gemälde
Das ATU hat 2021 in einem Projekt gemeinsam mit einer Bank in Liechtenstein ein Gemälde, das sich im Eigentum einer von ATU verwalteten liechtensteinische Stiftung befindet, tokenisieren lassen.
Zu Beginn musste festgelegt werden, welche Rechte am Eigentum und Besitz des Gemäldes tokenisiert werden sollen und welche Eigenschaften der zukünftige Token haben muss, um den jeweiligen Anforderungen und gewünschten Eigenschaften zu entsprechen. In diesem Sinne musste überlegt werden, wie der Token zukünftig genutzt werden soll und welche möglichen Aufgaben der Token zukünftig in der liechtensteinischen Stiftung erfüllen muss, weshalb sich der Stiftungsrat entschieden hat, das Gemälde in 100 fungible (gleichwertige und austauschbare) Token zu tokenisieren, wodurch das Eigentum an einem einzigen Gemälde in 100 gleichwertige Teile fraktioniert wurde. Des Weiteren wollte sich der Stiftungsrat die Option vorbehalten, den Token jederzeit wieder zerstören zu dürfen, um die Eigentums-/Besitzverhältnisse bei Bedarf wieder von der digitalen in die klassische Vertragswelt überführen zu können. Dieser Vorgang wird als "Burning" des Tokens bezeichnet.
Benötigte Dokumentationen, Gutachten und Bestätigungen
Zudem musste die Dokumentation des Gemäldes betreffend des Eigentums, des Besitzes, eines möglichen Verpfändungs- oder Belehnungsstatus, der Herkunft, des Zustandes, der Echtheit, der Bewertung, der Versicherung, der Verwahrung, des Verwahrungsortes festgestellt und mit geeigneten Dokumenten, Gutachten und Bestätigungen gegenüber der Bank bestätigt werden.
Diese liechtensteinische Bank hat dann mit Hilfe ihres Netzwerkes von externen Dienstleistern sowie eigenen Fachspezialisten eine unabhängige Bewertung der Echtheit, des Zustandes, der Herkunft, der Eigentums- und Besitzverhältnisse, der Bewertung, der Versicherung und der Lagerungssituation und des Verwahrungsortes des Gemäldes vorgenommen. Nach erfolgreicher Überprüfung wurde von der Bank aus eine Tokenisierungsvereinbarung zwischen der Bank und der liechtensteinischen Stiftung als Vertragspartner aufgesetzt und darin vereinbart, welche Art von Token (fungibel, non-fungibel), welche Rechte an welchem Vermögenswert tokenisiert werden, wieviel Token erstellt werden sollen und ob die Token die "Burning" Funktion haben sollen oder nicht. Kurze Zeit später wurden 100 fungible Token von der Bank erstellt und, wie vereinbart, mit Hilfe einer von der Bank eingerichteten Krypto-Wallet verwahrt und im Vermögensausweis zusammen mit den anderen Wertschriften der liechtensteinischen Stiftung ausgewiesen.
Bewertbar, verpfändbar, aufteilbar, handelbar und seriös
Es ist also aktuell möglich, in Zusammenarbeit mit einer Bank in Liechtenstein jegliche Art tokenisierter Vermögenswerte, wie etwa Gemälde, zusammen mit den von der liechtensteinischen Stiftung gehaltenen Wertschriften und Cash Positionen in einem Vermögensausweis festzuhalten und gegenüber der Steuerbehörde auszuweisen. Auf Wunsch wird eine quartalsweise, periodische Neubewertung von ursprünglich illiquiden Vermögenswerten durch deren Darstellung als Token über die Bank vorgenommen. Die bewerteten Token können in der liechtensteinischen Stiftung bei Bedarf verpfändet und als Sicherheit für einen Bankkredit innerhalb der liechtensteinischen Stiftung verwendet werden. Durch die Aufspaltung der Rechte am Eigentum des Gemäldes auf 100 identische, austauschbare (fungible), übertragbare und handelbare Token kann gewährleistet werden, dass nur ein Teil der Token bei Bedarf verpfändet wird und als Sicherheit für den gewünschten Kredit dient. Des Weiteren können die Token einfach, effizient und kostengünstig auf Begünstigte der liechtensteinischen Stiftung aufgeteilt oder übertragen werden, ohne dabei komplexe Verträge zur Aufteilung des Eigentums des Gemäldes aufsetzen zu müssen. Auch ein Übertrag oder Verkauf der Token von der liechtensteinischen Stiftung an Dritte kann dadurch ins Auge gefasst werden. Die Verwahrung der Token erfolgt seriös, sicher und geschützt vor Zugriff durch Dritte oder Hacker durch eine Bank in Liechtenstein. Durch die liechtensteinische Stiftung ist gewährleistet, dass Krypto-Assets wie andere Vermögenswerte behandelt werden können.
Tokenisierung bietet Sicherheit und weitere zahlreiche Vorteile
Des Weiteren bietet die Tokenisierung von Gemälden durch eine liechtensteinische Bank, nebst Seriosität des Anbieters, auch Sicherheit sowie zahlreiche Vorteile und Dienstleistungen, die vereinfacht, effizient, kostengünstig und vor allem aus einer Hand unkompliziert genutzt werden können, wie beispielsweise: das Finden eines geeigneten physischen Lagerortes, verlässliche periodische Bewertung, Erwerbsbestätigung als Nachweis der Herkunft, günstige Verwahrung und Transfers der Token, schnelle Änderung des Eigentums, jederzeitige Transparenz, rechtlich durchsetzbare Eigentumsansprüche durch das TVTG, sofern sich der Token und das tokenisierte Gemälde in Liechtenstein befinden, Kunstbewertung, Kunstversicherung mit Versicherungsnachweis, Kunstberatung, Kunst Reporting, Zugang zu Experten, Risikoanalyse für Kunstobjekte sowie ein kompetentes Partnernetzwerk.
Erfüllung internationaler Compliance-Anforderungen
Durch das Halten von Krypto-Assets über eine liechtensteinischen Stiftung schafft man es, auch dem grössten aktuellen Kritikpunkt von virtuellen Krypto-Wallet Anbietern und virtuellen Krypto-Asset Verwahrern aufgrund wachsender internationaler und nationaler Regulierung im Compliance Bereich (z.B. Sorgfaltspflichten, Geldwäschereibekämpfung) zu begegnen, da das ATU als lizenzierte Treuhandgesellschaft und Anbieter von Stiftungslösungen bereits seit Jahrzehnten damit vertraut und verpflichtet ist, diese jederzeit zu erfüllen.
ATU-Dienstleistung in Sachen Tokenisierung
Das ATU, zusammen mit einem umfangreichen Netzwerk von Geschäftspartnern und externen Dienstleistern, unterstützt die nicht-kommerzielle Tokenisierung besonderer Vermögenswerte, wie etwa Gemälde, Oldtimer oder allenfalls auch Rennpferde, sofern diese im Sinne einer Nachfolgeregelung über eine liechtensteinische Stiftung langfristig gehalten und verwaltet werden sollen und sowohl die Token als auch die tokenisierten Vermögenswerte in Liechtenstein mit Hilfe einer liechtensteinischen Bank verwahrt werden. Das ATU begleitet aber keine öffentlich platzierten oder kommerziellen Coin- oder Token-Offerings oder den öffentlichen Handel von Krypto-Assets über Sekundärmärkte.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen der Autor dieses Artikels, lic. oec. publ. Dominik Kujawski oder Ihr Kundberater/Ihre Kundenberaterin gerne zur Verfügung.
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