19.02.2026 - Sonstiges

100 Jahre liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)

Ein Jahrhundert rechtlicher Weitsicht und wirtschaftlicher Wirkung.

100 Jahre liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)

Liechtenstein blickt 2026 auf ein ganz besonderes Jubiläum: Das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) feiert sein 100-jähriges Bestehen. Seit seinem Inkrafttreten im Februar 1926 bildet es – neben dem Steuerrecht – eines der tragenden Fundamente der liechtensteinischen Rechts- und Wirtschaftsordnung. Kaum ein Gesetz hat die Entwicklung des Landes so nachhaltig geprägt wie das PGR. Zugleich markiert dessen Inkrafttreten auch den «Rezeptionsbruch» von Österreich und eine Hinwendung zur Schweiz.


Das PGR – Geschichte und Entstehung

In einer Zeit grosser politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in Europa entstand das PGR. Innerhalb von nur vier Jahren – und ohne juristische Fakultät oder vorhandene akademische Infrastruktur – gelang es Emil Beck und Wilhelm Beck (beide weder verwandt noch verschwägert), ein umfassendes, modernes und liberal ausgestaltetes Personen- und Gesellschaftsrecht zu schaffen. S.D. Fürst Johann II. sprach den «Vätern des PGR» in einem Handschreiben vom Februar 1925 seine aufrichtige Anerkennung für ihre Verdienste aus.

Am 20. Januar 1926 wurde das PGR mit Zustimmung von S.D. Fürst Johann II von Liechtenstein erlassen und trat am 19. Februar 1926 nach Kundmachung im Landesgesetzblatt Nr. 4/1926 in Kraft.

Von Anfang an stand das PGR im Zeichen liberaler Leitideen. Freiheit und Selbstbestimmung des Individuums bildeten nicht nur seine normative Grundlage, sondern prägen seine Ausrichtung bis heute. Gerade diese Offenheit erwies sich als Motor für die Entwicklung des liechtensteinischen Finanzplatzes: Insbesondere die Regelungen zu Verbandspersonen, personenrechtlichen Gemeinschaften sowie zur Treuhänderschaft ("Trust") schufen einen flexiblen rechtlichen Rahmen, der unternehmerische Gestaltungsspielräume ermöglichte.

 

Grundsatz und Bedeutung für Liechtenstein

Bis heute bildet das PGR das Fundament des liechtensteinischen Privatrechts. Es ordnet nicht nur die Rechtsverhältnisse von Personen, Gesellschaften, Stiftungen und Vereinen sowie weiteren Organisationsformen, sondern verankert zugleich zentrale Grundsätze der Rechtsanwendung und -auslegung.

Die bewusste Rezeption bewährten ausländischen Rechts – insbesondere des österreichischen Rechts (historisch bedingt), später ergänzt durch schweizerische und internationale Einflüsse (bspw. Deutschland) – erfolgte stets mit Blick auf die wirtschaftliche und politische Ausrichtung des Fürstentums. Durch das PGR kodifizierte Liechtenstein als erstes kontinentaleuropäisches Land den angloamerikanischen Trust. Ziel war es, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der für ausländisches Kapital attraktiv ist, zugleich geeignete Rechtsformen für die heimische Bevölkerung bietet und langfristige Stabilität sichert. Schon kurz nach seinem Inkrafttreten galt es im Schrifttum als das «modernste Gesetz Europas».

Bereits in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten des PGR stieg die Zahl der Sitzunternehmen von 68 im Jahre 1925 auf über 1'000 im Jahre 1928. Infolge der Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er Jahre sowie des Zweiten Weltkriegs stagnierte die wirtschaftliche Entwicklung. In der Nachkriegszeit stieg die Zahl der Rechtsträger rasant, ausländisches Kapital floss ins Land und Liechtenstein begann sich nachhaltig als internationaler Finanzplatz zu positionieren. Bald hatte Liechtenstein mehr Rechtsträger als Einwohner.

Wesentlich für den Erfolg des PGR ist seine Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Es wurde kontinuierlich weiterentwickelt – etwa im Zuge des EWR-Beitritts, der Umsetzung europäischer Richtlinien oder durch die Reform des Stiftungsrechts im Jahr 2008, mit der Governance- und Aufsichtsstandards verbindlich verankert wurden. Diese Balance zwischen Stabilität und Weiterentwicklung prägt das PGR bis heute.

 

Bedeutung für das Allgemeine Treuunternehmen (ATU)

Die mit dem Inkrafttreten des PGR geschaffenen neuen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen erkannte auch unser Gründer, Fürstlicher Kommerzienrat Guido Feger, frühzeitig. In den Anfangsjahren des Treuhandwesens übernahm er ab der Gründung des Allgemeinen Treuunternehmen (ATU) im Jahr 1929 die Verwaltung zahlreicher Rechtsträger. Trotz der Wirren des Zweiten Weltkriegs gelang es ihm, bestehende Kundenbeziehungen aufrechtzuerhalten und unter schwierigsten Bedingungen persönliche Kontakte zu pflegen – bis hin zu Kundenbesuchen, die damals alles andere als selbstverständlich waren.

Insbesondere in der Nachkriegszeit profitierte auch das Allgemeine Treuunternehmen (ATU) vom Aufschwung in der Treuhandbranche und dem rasanten Anstieg an Rechtsträger. Seit jeher bildet das PGR für das Allgemeine Treuunternehmen (ATU) eine tragende Grundlage der beruflichen Praxis und prägt das tägliche Wirken nachhaltig. Die im PGR geregelten Rechtsformen – insbesondere Stiftungen, Anstalten, Gesellschaften und Treuhänderschaften – ermöglichen eine rechtssichere, langfristige und international anerkannte Strukturierung von Vermögens- und Unternehmensverhältnissen.

Vor allem die liechtensteinische Stiftung sticht hervor, denn sie bietet im Vergleich zu den Stiftungen in der Schweiz und Österreich spürbar mehr Flexibilität in der Ausgestaltung und damit klare Wettbewerbsvorteile. Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die «Anstalt» als privatrechtliche juristische Person: Kaum eine andere Rechtsform vereint im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht so viel Flexibilität und Vielseitigkeit. Je nach Ausgestaltung vereint sie stiftungs- und körperschaftsrechtliche Elemente und besticht vor allem durch die konsequente Trennung von Herrschafts- und Vermögensrechten. Doch nicht nur neue Rechtsformen wurden vorangetrieben – auch traditionelle Modelle wie die Genossenschaft wurden gezielt weiterentwickelt. In der heutigen Ausprägung als Liechtenstein Venture Cooperative (LVC) eröffnet sie neue, zukunftsweisende Einsatzmöglichkeiten.

Schon vor 100 Jahren zeigte Liechtenstein besonderen Weitblick: Als einziges Land in Kontinentaleuropa kodifizierte es die Treuhänderschaft ("Trust") gesetzlich und öffnete damit seine nationale Rechtsordnung bewusst für internationale Strukturen und Bedürfnisse. Gleichzeitig wurde und wird das PGR stetig an internationale Standards angepasst – etwa in den Bereichen Transparenz, Geldwäschereibekämpfung und Governance. Diese fortlaufende Weiterentwicklung macht deutlich, dass es kein Relikt vergangener Zeiten ist, sondern ein lebendiges Regelwerk moderner Rechtsgestaltung, das sich über ein Jahrhundert hinweg immer wieder neu erfunden und bewährt hat. Für das ATU steht das PGR damit sinnbildlich für Kontinuität, Rechtssicherheit und die verlässliche Grundlage, Klient:innen über Generationen hinweg zu begleiten. 2029 markiert das 100-jährige Jubiläum des Allgemeinen Treuunternehmens (ATU) – eine Erfolgsgeschichte, die ihren Ursprung im unternehmerischen Weitblick von Fürstlicher Kommerzienrat Guido Feger findet und auf dem stabilen Fundament des PGR gewachsen ist.

 

Buch: „100 Jahre liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht im Dialog“

Anlässlich des Jubiläums präsentierte die Liechtenstein Business Law School am 19. Februar 2026 im Auditorium der Universität Liechtenstein den interdisziplinären Jubiläumsband «100 Jahre liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht im Dialog».

Der Band ergänzt die bereits im Januar 2026 erschienene juristische Festschrift und richtet den Blick bewusst über das klassische Gesellschaftsrecht hinaus. Er beleuchtet interdisziplinäre Schnittstellen, unter anderem zum Strafrecht, zum Bank- und Finanzmarktrecht sowie zur Philanthropie, und reflektiert damit die Breite der liechtensteinischen Rechtsordnung.

Besonders hervorzuheben ist, dass das Allgemeine Treuunternehmen (ATU) in diesem Band mit einem Beitrag von lic. iur. Märten Geiger LL.M. mit dem Titel: «Die Bestimmungen zum Genossenschaftsrecht im PGR: Ein Rechtsgebiet mit unterschätzter Bedeutung» vertreten ist.

Der Jubiläumsband kann direkt über den Verlag Dike bestellt werden (nur in Deutsch erhältlich):

https://www.dike.ch/butterstein-gottschald-burtscher-papathanasiou-wenz-100-jahre-liechtensteinisches-personen-und-gesellschaftsrecht-im-dialog

 

Fazit

Ein Jahrhundert nach seinem Inkrafttreten steht das PGR mehr denn je für rechtliche Weitsicht und wirtschaftliche Gestaltungskraft. Es hat Liechtenstein nicht nur geprägt, sondern dem Land eine klare Position im internationalen Umfeld verschafft. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung von Stabilität und Anpassungsfähigkeit. Genau diese Balance macht es auch heute zu einem verlässlichen Fundament für Innovation und nachhaltige Entwicklung. Für das ATU bleibt das PGR damit Auftrag und Ansporn zugleich – Tradition zu wahren und Zukunft aktiv mitzugestalten.