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12.10.2021 - Informationsschreiben

Sitzverlegung resp. Wohnsitzwechsel ins Fürstentum Liechtenstein

In der Ausgabe 3/2021 des Magazins PRIVATE finden Sie einen informativen Artikel zum Thema "Sitzverlegung resp. Wohnsitzwechsel ins Fürstentum Liechtenstein".

Sowohl natürliche wie auch juristische Personen können in Liechtenstein Wohnsitz resp. Sitz nehmen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den sehr liberalen Regelungen der Sitzverlegung juristischer Personen nach Liechtenstein und den eher restriktiven Regelungen beim Zuzug natürlicher Personen.

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