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Das neue liechtensteinische Steuerrecht

Ziel der Revision des liechtensteinischen Steuerrechts auf den 1. Januar 2011 ist die geltende Steuerrechtsordnung unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen in einer Weise zu modernisieren, dass Liechtenstein auch in Zukunft über ein national wie international attraktives Steuersystem verfügt sowie den europarechtlichen Vorgaben (insbesondere bezüglich Grundfreiheiten und den Regelungen über das Verbot der staatlichen Beihilfen einschliesslich ring-fencing) entspricht.

In Liechtenstein steuerpflichtige juristische Personen, die wirtschaftlich tätig sind, unterliegen nach dem Steuerkonzept nur noch der Ertragssteuer und ergänzend der Grundstückgewinnsteuer; auf die Erhebung einer Kapitalsteuer wird verzichtet. Der Ertragssteuersatz ist – unabhängig von der Ertrags- und Ausschüttungsintensität – einheitlich auf 12,5 % des Reinertrages/Gewinnes festgesetzt. Beteiligungserträge und Beteiligungsgewinne sind steuerfrei und Verlustvorträge zeitlich unbefristet nutzbar. Zudem wurde ein Eigenkapitalzinsabzug eingeführt. Weitere wichtige Neuerungen für die künftige Entwicklung des Wirtschaftstandortes sind die Gruppenbesteuerung  für verbundene Unternehmen sowie Bestimmungen für die Behandlung von Einkünften aus Immaterialgüterrechten. Das Steuergesetz enthält zudem Bestimmungen zur steuerlichen Behandlung von nationalen und grenzüberschreitenden Umstrukturierungen.

Die besonderen Gesellschaftssteuern für Holding- und Sitzgesellschaften wurden unter Beachtung einer Übergangsfrist für bestehende juristische Personen abgeschafft, da die Gefahr einer Verletzung des EWR-Abkommens hinsichtlich des Verbots staatlicher Beihilfen latent vorhanden war.

Darüber hinaus besteht nun für verbundene Unternehmen eine moderne Gruppenbesteuerung, die es erlaubt, Verluste innerhalb eines Konzerns weltweit in derselben Periode auszugleichen. Im Ergebnis verfügt Liechtenstein über ein international wettbewerbsfähiges Steuersystem für gewerblich tätige Unternehmen, Finanz- und andere Dienstleistungsunternehmen sowie Holdinggesellschaften. Eine Reduktion ausländischer Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen kann aber nur mittels Doppelbesteuerungsabkommen sowie der Anwendung der Mutter-Tochter- und der ZinsenLizenzen-Richtlinie auch im Verhältnis zu Liechtenstein erreicht werden.

Das Steuergesetz ist per 1. Januar 2011 in Kraft getreten, die besonderen Bestimmungen für Privatvermögensstrukturen aufgrund der Zustimmung der EFTA Überwachungsbehörde (ESA) vom 15. Februar 2011 auf den 1. März 2011.

Die besondere Gesellschaftssteuer ist auf juristische Personen und besondere Vermögenswidmungen, die vor dem 28. Februar 2011 dieser besonderen Steuer (bisherige Artikel 82 bis 88 SteG) unterlagen, für weitere drei Jahre anwendbar (bis 31. Dezember 2013), wobei der Mindestbetrag CHF 1‘200.00 beträgt. Auf Antrag werden juristische Personen bereits vor Ablauf der Frist ordentlich besteuert.

Juristische Personen, die als so genannte Privatvermögensstrukturen (PVS) (siehe weiter unten) gelten, unterliegen generell auch nach Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes der Mindestertragssteuer von CHF 1‘200.00.

Die bisherige 4 %-ige Couponsteuer wurde abgeschafft, allerdings werden die Altreserven besteuert werden. Sie wird von 4 % auf 2 % reduziert, sofern die Ausschüttung innert der ersten beiden Jahre nach Inkrafttreten, das heisst bis Ende 2012, erfolgt. Nach dem 1. Januar 2011 entstandene Verluste können nicht mit Altreserven verrechnet werden.

Auf Altreserven wird auf Antrag des Steuerpflichtigen eine Couponsteuer auch ohne Ausschüttung erhoben. Der Bestand an Altreserven ist um den auf Antrag versteuerten Betrag vermindert fortzuschreiben.

Die Reduktion bei der Couponsteuer ist auch für Verbandspersonen vorgesehen, welche das bisherige Steuerregime weiterführen möchten.

Weitere Informationen zum neuen liechtensteinischen Steuerrecht befinden sich im aktuellen ATU-Bulletin Nr. 22 sowie im ATU-Infoblatt. Beide Publikationen können hier heruntergeladen werden:

ATU Bulletin Nr. 22
ATU-Info März 2011

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